Nach harscher Kritik des Bundes der Steuerzahler am sogenannten Diätenautomatismus, welcher die jährliche Anpassung (Erhöhung) der Diäten ohne Rechtfertigungsgrundlage vorsieht, hat der Bundestag in einer Dringlichkeitssitzung ein gesetzliches Zuwendungspaket verabschiedet, welches sich an Diäten, Aufwandspauschalen und Zuwendungen für Mitglieder des deutschen Bundestages orientiert. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik werden damit die Leistungen und der Wert deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Wohlstand und Wachstum des Landes honoriert.

Neu entdeckte Bürgerliebe und überfällige Anerkennung: Bundestag verneigt sich vor deutschen Arbeitnehmern, Familien und Alleinerziehenden.
Wertungsfreier Überblick: Ein Mitglied des Deutschen Bundestages hat derzeit Anspruch auf:
- 9.541,74 € zu versteuernde Abgeordneten-Entschädigung (Diät)
- 4.318,38 € steuerfreie, monatliche Aufwandspauschale
- ein vollständig (Möbel, Kommunikationstechnik) eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages
- Freie Nutzung von Dienstfahrzeugen und des öffentlichen Nahverkehrs im Stadtgebiet von Berlin
- Bahncard 100 (1. Klasse / inkl. Privatnutzung): 7.225 €
- Ersatz von Inlandsflugkosten –soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen
- max. 12.000 € jährliche Bürokostenpauschale
- 50 % Krankenversicherungszuschuss
- max. 20.870 € monatlicher Lohnkosten-Zuschuss für Mitarbeiter/innen
- 2,5% Alterentschädigung (von der Abgeordneten-Entschädigung/pro Arbeitsjahr)
- Übergangsgeld nach Ausscheiden aus dem Bundestag
Oben stehenden Ansprüchen zugrundeliegend haben Personen im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses und Alleinerziehende ab dem 01. Januar 2018 – nebst des zu versteuernden Einkommens nach Tarifvertrag – Anspruch auf folgende Leistungen:
01)
2.400 € steuerfreie, monatliche Aufwandspauschale:
- für Mietausgaben (anstatt Wahlkreisbüro)
- Strom, Wasser, Heizung, Haushaltskosten (anstatt Büromaterial)
- Kosten für Weiterbildung, Kita, Schulmaterial oder Nachhilfe (anstatt Kosten für Wahlkreisbetreuung)
02)
Freie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
- zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz
03)
Bahncard 100 (1. Klasse /inkl. Familienmitnahme)
04)
max. 6.000 € Jährliche Kostenpauschale
- für Kfz-Unterhalt und -Versicherung
- Renovierungen, Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungsanlage
- sonstige Aufwendungen für den Eigenbetrieb und die Erhaltung der Arbeitskraft
05)
1.250 € monatliche, steuerfreie Wertschätzungs-Pauschale für Erziehende im Familienhaushalt oder Alleinerziehende
06)
100% steuerfreie Rente nach 40 Arbeitsjahren
07)
Volle Anrechnung von Kinderbetreuungsjahren als sozialversicherte Arbeitszeit zu o. G. Bedingungen
08)
100%ige Übernahme der Therapiekosten für Menschen mit krankhaftem Glauben an soziale Gerechtigkeit oder altlinke Utopien
Oh, du Fröhliche!
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